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Unsere Dienstleistungen

Entlastungsleistungen 

nach §45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von unserer Dienstleistungen.*

Verhinderungspflege

nach §39 SGB XI

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. 

Wir bieten keine Ersatzpflegeleistungen wie z.B. Toilettengänge an, da diese nicht in unserem Kompetenzbereich liegen.  

Unsere Leistungen beschränken sich auf bspw. Haushaltsentlastungen, Spaziergänge oder dem Erledigen von Einkäufen. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro (in Verbindung mit Kurzzeitpflege 2418 Euro) belaufen, wenn die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen sichergestellt wird als solche, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.*

Unterstützungsangebote

für Jedermann

Die Gründe, warum Menschen Aufgaben im Haushalt an andere abgeben, sind ganz verschieden. Manche haben nicht die Zeit, sich um alles selbst zu kümmern. Für ältere Menschen sind schwere oder risikoreiche Tätigkeiten wie kleine Gartenarbeit nicht mehr machbar.

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:

  • Tätigkeiten im Haushalt: zum Beispiel kochen, putzen, bügeln, aufräumen, kleinere Näharbeiten, Wäsche waschen

  • Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung: zum Beispiel kleine Gartenarbeit (bspw. Blumen gießen), Reinigungsarbeiten am Haus oder Einkäufe

  • Unterstützende Tätigkeiten: zum Beispiel Begleitung beim Arzt oder Spaziergang, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren*

*Es werden keine Pflegeleistungen angeboten. Darunter fallen zum Beispiel Toilettengänge, ambulante Pflegeleistungen, etc.

Wir bieten Menschen, die Unterstützung brauchen, maßgeschneiderte Alltagshilfe an. 

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Dann rufen Sie uns einfach an :)

Wir sind Experten in unserem Fach und können Sie mit Sicherheit beraten.

+49 (0) 7541   830 50 40

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