Unsere Dienstleistungen
Entlastungsleistungen
nach §45b SGB XI
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von unserer Dienstleistungen.*
Verhinderungspflege
nach §39 SGB XI
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Wir bieten keine Ersatzpflegeleistungen wie z.B. Toilettengänge an, da diese nicht in unserem Kompetenzbereich liegen.
Unsere Leistungen beschränken sich auf bspw. Haushaltsentlastungen, Spaziergänge oder dem Erledigen von Einkäufen. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro (in Verbindung mit Kurzzeitpflege 2418 Euro) belaufen, wenn die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen sichergestellt wird als solche, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.*
Unterstützungsangebote
für Jedermann
Die Gründe, warum Menschen Aufgaben im Haushalt an andere abgeben, sind ganz verschieden. Manche haben nicht die Zeit, sich um alles selbst zu kümmern. Für ältere Menschen sind schwere oder risikoreiche Tätigkeiten wie kleine Gartenarbeit nicht mehr machbar.
Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:
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Tätigkeiten im Haushalt: zum Beispiel kochen, putzen, bügeln, aufräumen, kleinere Näharbeiten, Wäsche waschen
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Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung: zum Beispiel kleine Gartenarbeit (bspw. Blumen gießen), Reinigungsarbeiten am Haus oder Einkäufe
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Unterstützende Tätigkeiten: zum Beispiel Begleitung beim Arzt oder Spaziergang, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren*
Entrümpelung & Umzugshilfe
bei Bedarf – auch nach Todesfall oder Umzug ins Pflegeheim
Wir bieten Entrümpelungen von Wohnungen und Häusern an, um Ihnen die Arbeit bei einer anstehenden Räumung abzunehmen. Auch in besonderen Fällen wie einem Todesfall oder einem Umzug in ein Pflegeheim stehen wir Ihnen mit einfühlsamer und professioneller Unterstützung zur Seite, um die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten.
Grabpflege
Für eine gepflegte Ruhestätte Ihrer Liebsten
Ein gepflegtes Grab ist ein Zeichen der Wertschätzung und Erinnerung. Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Grabpflege, damit die Ruhestätte Ihrer Angehörigen stets in würdigem Zustand bleibt. Unser Service umfasst das Säubern des Grabsteins, das Entfernen von Unkraut, das Auffrischen von Blumen sowie saisonale Bepflanzungen nach Ihren Wünschen.
Ob dauerhaft oder als einmalige Unterstützung – wir kümmern uns einfühlsam und zuverlässig um jedes Detail, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
*Es werden keine Pflegeleistungen angeboten. Darunter fallen zum Beispiel Toilettengänge, ambulante Pflegeleistungen, etc.
Wir bieten Menschen, die Unterstützung brauchen, maßgeschneiderte Alltagshilfe an.
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Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?Gemäß §45B SGB XI haben pflegende Angehörige Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie eine Person mit min. Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung pflegen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 haben dabei allerdings nur Anspruch auf geringere Leistungen als Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Begutachtung erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs und berücksichtigt die Beeinträchtigung in verschiedenen Bereichen wie der Mobilität, der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder der Selbstversorgung.
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Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?Anhand eines Begutachtungssystem zur Ermittlung des Pflegegrades. Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse wenden. Dort wird ein Antrag auf Feststellung des Pflegegrades gestellt. Die Pflegekasse wird dann einen Gutachter beauftragen, der den Pflegebedarf des Antragstellers begutachtet. Dieser Gutachtertermin findet in der Regel in der eigenen Wohnung des Pflegebedürftigen statt und dauert etwa 90 Minuten. Der Gutachter ermittelt anhand von sechs verschiedenen Modulen den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens und stellt auf dieser Basis einen Pflegegrad fest. Die sechs Module, nach denen der Gutachter den Pflegegrad ermittelt, sind: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt Sobald der Gutachter den Pflegegrad festgestellt hat, erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse. Bei einem positiven Bescheid kann der Pflegebedürftige dann Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, die den Bedürfnissen und dem Pflegegrad entsprechen.
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Welche Leistungen kann ich nach §45b SGB XI erwarten?Die Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sind verschiedene Leistungen, die dazu dienen, pflegende Angehörige von der Belastung der Pflege zu entlasten. Dazu zählen unter anderem: Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Umfeld Alltagshilfen wie z.B. Einkaufshilfen oder Reinigungsdienste Kurzzeitpflege, um pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige bei vorübergehender Abwesenheit zu entlasten Teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen Die konkreten Leistungen und deren Umfang sind abhängig vom individuellen Pflegegrad und den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
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